Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Prealpina Suisse AG (nachfolgend Prealpina) gelten für sämtliche Lieferungen von Produkten oder Dienstleistungen der Prealpina. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen und als verbindlicher Teil der Bestellung. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert.
1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Vereinbarungen der Vertragspartner gelten nur, wenn diese ausdrücklich und in schriftlicher Form vereinbart und von der Prealpina akzeptiert worden sind.
1.3 Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter www.prealpina-suisse.ch publiziert und kann jederzeit heruntergeladen oder eingesehen werden.
1.4 Der Vertrag kommt mit der jeweils ersten Erfüllungshandlung der Prealpina zu Stande. Dies gilt auch für Bestellungen im Webshop.
2. Lieferung
2.1 Die Prealpina kann nicht garantieren, dass sämtliche katalogisierten Produkte ständig und in genügender Anzahl an Lager sind.
2.2 Die im Sortiment enthaltenen Waren werden im Allgemeinen sofort ab Lager oder direkt von einem Vertragspartner geliefert. Fehlt ein Artikel, werden die Produkte automatisch als Rückstand registriert und nach erfolgtem Wareneingang sofort nachgeliefert.
2.3 Ist es der Prealpina nicht möglich, die Produkte innert sinnvoller Frist zu liefern, informiert Sie den Kunden. Es kommt kein Vertrag über die ursprünglich bestellten und nicht lieferbaren Produkte zu Stande.
2.4 Der Eintritt unvorhersehbarer oder vom Parteienwillen unabhängiger Umstände nach Vertragsabschluss, insbesondere alle Fälle höherer Gewalt sowie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Liefer- und Leistungsverzögerungen durch die Herstellerfirmen oder Dritte berechtigen den Verkäufer zur Verlängerung der Liefertermine und -fristen nach Massgabe des Umfangs und Andauerns dieser Umstände und ihrer Folgen ohne dem Käufer ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder einen Schadenersatzanspruch zu gewähren.
2.5 Der Verkäufer ist bei Vorliegen derartiger Umstände jedoch auch zur gänzlichen oder teilweisen Stornierung des Auftrages berechtigt, ohne dass der Käufer daraus Ersatzansprüche ableiten kann. Als Ereignis höherer Gewalt im Sinne dieser Bestimmung sind insbesondere Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Pandemien, Unruhen, staatliche Regelungen, Entscheidungen oder sonstige Maßnahmen oder jegliches sonstige Ereignis ähnlicher oder nicht ähnlicher Art, das als unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstand zu qualifizieren ist, anzusehen.
2.6 Bei Bestellungen von Werkzeugen oder Geräten sind Montage und/oder Betriebsanleitungen lediglich dann im Lieferumfang enthalten, wenn solche vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden.
2.7 Die kundenspezifischen Informationen wie Zeichnungen mit den Massen, Toleranzen, Eingaben und Mengen, welche für die Lieferung eines Sonderwerkzeugs benötigt werden, hat der Kunde in schriftlicher Form an die Prealpina zu übermitteln. Für die Richtigkeit dieser Informationen haftet der Kunde. Die Prealpina übernimmt dafür keine Gewähr. Eine Rücknahme von Sonderausführungen ist ausgeschlossen. Der Liefertermin für Sonderausführungen gilt nach Erhalt der von Ihnen genehmigten und unterschriebenen Zeichnung als verbindlich.
2.8 Der Inhalt von Prospekten, Katalogen, technische Unterlagen, Broschüren oder andere Beschreibungen von Eigenschaften sind ohne schriftliche Vereinbarung nicht verbindlich.
2.9 Bei Nicht-Annahme der Lieferung zu gewöhnlichen Arbeitszeiten auf Grund von Abwesenheit des Benutzers oder Nicht-Einhalten der vereinbarten Mitwirkung des Kunden zur Erfüllung der Dienstleistung durch die Prealpina (z.B. Hinterlegen eines Schlüssels) steht es der Prealpina frei, zusätzliche Transport- oder Wegkosten in Rechnung zu stellen, um eine neue erneute Lieferung/Leistung vorzunehmen, oder die Bestellung zu stornieren.
2.10 Auch im Falle einer durch die Prealpina verursachte verspätete Lieferung, ist der Kunde verpflichtet, die Ware anzunehmen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
2.11 Bei unvollständigen Lieferungen erfolgt eine Nachlieferung durch die Prealpina. Die Kosten der Nachlieferung gehen vollumfänglich zu Lasten der Prealpina.
2.12 Transportbeschädigungen sind sofort beim zuständigen Transportunternehmen sowie bei der Prealpina schriftlich und mit der entsprechenden Dokumentation zu melden.
2.13 Erforderliche oder vorgeschriebene Verpackung wird nicht zurückgenommen. Ausnahmen werden speziell vermerkt.
2.14 Bei Lieferungen ins Ausland hat der Kunde den Ort zu bezeichnen, an welchen geliefert werden soll. Dabei nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Prealpina nur in die von ihr bezeichneten Länder liefert. Die Ausfuhr der Waren kann aufgrund der Art, des Verwendungszwecks oder des Bestimmungsortes Beschränkungen und einer Genehmigung unterliegen. Nutzen und Gefahr gehen mit Versand der Ware auf den Kunden über. Der Kunde trägt sämtliche mit der Lieferung zusammenhängenden Kosten (Transport-, Zoll- und Verpackungskosten etc.). Sämtliche anwendbaren Bestimmungen zu Exportkontrolle und Sanktionen insbesondere der Schweiz, der EU, der Mitgliedstaaten der EU sowie der USA sind strikt zu beachten. Die Verantwortung, die Gefahr und die Kosten für die Erledigung der Einfuhrverzollung und die Einfuhrversteuerung sowie die übrigen Abgaben im Bestimmungsland trägt der Kunde.
3. Widerruf/Rücktritt/Beendigung
3.1 Der Kunde kann in Bestellungen oder in Auftrag gegebene Lieferungen und Dienstleistungen innert 5 (fünf) Arbeitstagen nach Auftragserteilung widerrufen, sofern die Prealpina noch nicht mit den Erfüllungshandlungen begonnen hat. Der Widerruf wird durch die Bestätigung der Prealpina wirksam.
3.2 Die Prealpina ist berechtigt, von Liefer- oder Dienstleistungsverpflichtungen zurückzutreten oder Vorauszahlung zu verlangen, wenn sich die finanzielle Situation des Kunden seit Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert hat.
3.3 Bei Mengenkontrakten, in welchen eine zu liefernde Gesamtmenge in einem bestimmten Zeitraum vereinbart wurde oder bei denen dem Kunden eine vorhandene Lagermenge bei der Prealpina garantiert wurde, können diese nur mit 3 (drei) monatiger Voranmeldung beendet werden. Bei allfälligen Unkosten behält sich die Prealpina vor, diese weiter zu verrechnen.
4. Untersuchungspflicht, Garantie, Gewährleistung und Mängel
4.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und allfällige Mängel der Prealpina innert 10 (zehn) Tagen schriftlich zu melden, da andernfalls die Lieferung als angenommen und mangelfrei gilt.
4.2 Bei diesen Mängeln kann der Kunde die von der Prealpina gelieferte Ware innerhalb von 10 Kalendertagen ab Auslieferungsdatum zurücksenden. Für die Rücknahme der Ware, muss diese in einem unversehrten Zustand sein und vollständig und in der Originalverpackung zurückgesendet werden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
4.3 Mängel, welche später zu Tage treten (sog. versteckte Mängel), hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung zu melden.
4.4 Sind nach eingegangener Mängelrüge und Überprüfung der Produkte keine Mängel feststellbar, können die Kosten für die Prüfung und den Versand auf den Kunden überwälzt werden.
4.5 Bei individuell angefertigten oder beschrifteten Produkten, nicht lagermässig geführten und speziell für den Käufer beschafften Produkten sowie Sonderwerkzeugen ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen.
4.6 Im Falle einer rechtsgültigen Ausübung des Rückgaberechts wird die Prealpina bereits erhaltene Zahlungen nach Erhalt der Ware zurückerstatten oder gutschreiben.es wird jedoch bei allfälliger Rücknahme, eine Bearbeitungsgebühr von 20% (zwanzig) des Netto Produkt Wertes erhoben.
4.7 Während der Abklärungszeit der Garantieleistung des Herstellers oder Mängelbehebung besteht kein Anrecht auf Ersatzprodukte oder Ersatzgeräte, im Besonderen bei Maschinen und elektronischen Geräten. In keinem Fall haftet die Prealpina für Umsatzausfälle oder sonstige finanzielle Folgeschäden durch einen Betriebsausfall einer Maschine oder eines Gerätes, welche für einen kommerziellen Zweck im Einsatz ist.
4.8 Eine von der Prealpina gewährte Produkte-Garantie für Maschinen wie Schleifgeräte, Voreinstellgeräte, Schrumpfgeräte u.s.w. beträgt die Garantiefrist 12 Monate ab Lieferung der Ware. Für Verbrauchsmaterialien wie Fräser, Aufnahmen, Wendeplatten, Zubehör u.s.w. erlischt jede Garantie mit dem ersten Einsatz des Verbrauchsmaterials.
4.9 Von jeder Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemässer Anwendung, nicht autorisierter Veränderungen oder Reparaturen sowie Schäden infolge Abnutzung, höherer Gewalt, Missachtung der Betriebsvorschriften, mutwillige Beschädigung.
4.10 Bei Vorliegen von Mängeln oder bei Deckung durch eine Garantie erfolgt nach Wahl der Prealpina eine Reparatur oder ein Austausch.
4.11 Im Übrigen bietet die Prealpina für die von ihr angebotenen Waren auch Reparatur- und Servicearbeiten an. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Verlangt ein Käufer ausdrücklich einen Kostenvoranschlag, werden ihm die dadurch verursachten Kosten zuzüglich eines Handling Zuschlages auch dann verrechnet, wenn er auf eine Reparatur- bzw. Auftragsausführung verzichtet.
5. Haftungsausschluss
5.1 Die Prealpina haftet nur für von ihr durch Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz verursachte Schäden, sowie Schäden, die der Produktehaftpflicht unterstehen. Sie haftet in keinem Fall für mittelbare und indirekte Schäden, wie insbesondere (aber nicht abschliessend) Schäden aus Betriebsausfall, personellem Mehraufwand, Umsatzausfall oder sonstige finanzielle Folgeschäden.
5.2 Der Kunde stellt die Prealpina von jeglicher Haftung frei, die sich aus der Verletzung von Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, die direkt oder indirekt durch eine Pandemiesituation (gemäss Definition der WHO), einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf COVID- 19, durch eine Regierungsentscheidung, die die Bewegungsfreiheit einschränkt, oder durch ein damit verbundenes oder daraus resultierendes Ereignis hervorgerufen wird.
6. Preise und Zahlung
6.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen alle Lieferungen nach der Preisberechnung der Prealpina basierend auf der jeweils bei Bestellung gültigen Fassung der Preistabellen.
6.2 Alle Preisangaben verstehen sich, soweit anwendbar, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.3 Die Kosten für Versand, Transport und Verpackung werden separat in Rechnung gestellt. Allfällige Mehrkosten wie Zoll, Steuern, Transportversicherung bei Direktlieferungen von Herstellern der Prealpina werden ebenfalls separat in Rechnung gestellt.
6.4 Der Kunde hat die Rechnung innert 15 Tagen seit Rechnungsstellung zu prüfen und allfällige Einwendungen zu machen. Versäumt er diese Frist, so gilt die Rechnung mit dem darauf vorgesehenen Betrag als angenommen und kann nicht mehr beanstandet werden.
6.5 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und netto zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
6.6 Im Falle der Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist die Prealpina berechtigt ohne Mahnung einen Verzugszins von 5 % seit dem Fälligkeitszeitpunkt zu verlangen. Während der Dauer des Verzugs ist die Prealpina jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadenersatz infolge des Dahinfallens des Vertrages zu verlangen.
6.7 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Prealpina. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im öffentlichen Register eintragen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Aufforderung der Prealpina bei der Eintragung mitzuwirken. Vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der Kunde die Ware weder veräussern noch verpfänden oder Dritten zu Sicherungszwecken übereignen. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Beanspruchung durch Dritte hat der Kunde die Prealpina unverzüglich zu benachrichtigen.
7. Urheberrecht
7.1 Die Bilder und Texte im Katalog und auf der Website sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum der Prealpina bzw. das urheberrechtlich geschützte Eigentum Dritter, von denen die Prealpina die Nutzungsrechte erworben hat.
Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung ist es gestattet Inhalte des Katalogs oder des Shops oder Teile davon zu speichern, kopieren, vertreiben, veröffentlichen, verwenden, reproduzieren, elektronisch oder konventionell übermitteln, modifizieren, verknüpfen oder benutzen. Weitergehende Schutzrechte Dritter bleiben vorbehalten
8. Datenschutz
8.1 Die Prealpina verarbeitet die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Dazu zählt insbesondere die Rechtsmässigkeit der Verarbeitung, die Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz, die Zweckbindung, die Datenminimierung, die Richtigkeit der Verarbeitung, die Speicherbegrenzung bzw. Löschung als auch die Integrität und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten.
8.2 Die Prealpina hat diese Verpflichtungen allen von ihr mit der Durchführung des Vertrags beauftragten Personen auferlegt. Dies gilt auch bei einer etwaigen Verarbeitung durch Dritte, die ausschliesslich unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt. Bzgl. der Informationspflichten gemäss der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung und für weitere Informationen generell zum Umgang mit personenbezogenen Daten verweist die Prealpina auf die Datenschutzerklärung.
Die ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier: https://prealpina-suisse.ch/datenschutzerklaerung
9. Gerichtsstand
9.1 Die Geschäftstätigkeit der Prealpina basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
9.2 Der Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Sitz der Prealpina Suisse GmbH in CH – 5432 Neuenhof.
9.3 Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Baden, AG. Die Prealpina hat die Wahl, die beklagte Partei auch an ihrem Sitz oder Wohnsitz zu belangen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder später unwirksam wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird dies falls durch eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am ehesten entsprechenden Bestimmung oder die entsprechende gesetzliche Vorschrift ersetzt.
10.2 Die Prealpina behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen und abzuändern.
10.3 Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Lasten der Prealpina bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
10.4 Diese AGB sind verbindlich in der deutschen Sprache. Alle anderen Sprachen sind lediglich informative Übersetzungen.
Prealpina Suisse GmbH
Juni 2020